Maßnahmen bei einem Todesfall
Ist der Tod in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder Hospiz eingetreten, wird die Todesbescheinigung vom zuständigen Arzt ausgestellt, welche für die Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt benötigt wird, und Sie können sich sofort mit uns in Verbindung setzen. Wir besprechen dann alle weiteren Schritte mit Ihnen und veranlassen umgehend die Überführung des Verstorbenen.
Bei einem Todesfall im häuslichen Bereich benachrichtigen Sie bitte sofort den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Nach einer eingehenden Untersuchung wird der Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Liegt diese Bescheinigung vor, dürfen wir die Überführung und entsprechende Versorgung des Verstorbenen veranlassen.
Bei einem ungeklärten Todesfall, Todesfall als Folge einer strafbaren Handlung oder bei Unfällen übernimmt zunächst die Polizei alle Formalitäten. Dennoch sollten Sie uns in diesem Fall unmittelbar nach der Todesfeststellung informieren.
Wir sind immer - auch an Wochenenden und Feiertagen - für Sie da.
Manfred Lehnen
Telefon 0 21 61 . 8 56 61
Mobil 0 15 77 . 6 30 47 76